Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Sattlerei Stichfein – Anna Schreiner

Fassung vom 19.01.2024

I. Geltungsbereich

1. Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für Verträge zwischen Handwerksbetrieb Sattlerei Stichfein, vertreten durch die Geschäftsführerin, Frau Anna Schreiner, Brakland 23, 28790 Schwanewede, Telefon 0163 736 555 2, Mail info@sattlerei-stichfein.de (im Folgenden kurz Sattlerei Stichfein) und ihren Kunden (Verbraucher und Unternehmer).

2. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB.

3. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB.

4. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden, der Unternehmer ist, werden nicht anerkannt.

5. Individuelle Vertragsabreden haben stets Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

II. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. In diesem Fall belehren wir Sie hierüber gesondert. Unternehmerkunden wird kein freiwilliges Widerrufsrecht gewährt.

Widerrufsrecht

III. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Vertragsschluss und Vertragssprache

1.1. Auf Anfrage des Kunden erstellt die Sattlerei Stichfein, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf dem Angebot ausdrücklich eine andere Regelung bestimmt wurde, ein unverbindliches befristetes Angebot und sendet dieses dem Kunden zu. Der Kunde hat sodann die Möglichkeit (fern-) mündlich oder schriftlich und fristgerecht das Angebot gegenüber der Sattlerei Stichfein zu bestätigen. Die Bestätigung des Kunden bei der Sattlerei Stichfein ist unverbindlich und führt nicht zum Abschluss eines Vertrages. Erst mit der, auf die Bestätigung des Kunden folgenden verbindlichen Auftragsbestätigung der Sattlerei Stichfein kommt der Vertrag zwischen der Sattlerei Stichfein und dem Kunden zu Stande, spätestens aber mit Lieferung der Ware

1.2. Angebote der Sattlerei Stichfein gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich freibleibend. Gegenüber Verbrauchern nur, wenn dies in dem Angebot ausdrücklich als „freibleibend“ oder „unverbindlich“ gekennzeichnet wurde.

1.3. Vertragssprache ist deutsch.

2. Lieferung
Sattlerei Stichfein liefert ab Lager an die vom Kunden angegebene Adresse in Deutschland. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur bzw. bei Abholung durch den Kunden, bei Versandbereitschaft auf den Kunden über.

3. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt

3.1. Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders betitelt, in Euro inkl. MwSt. und zzgl. Verpackung und Versandkosten.

3.2. Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfristen ausgewiesen wurden.

3.3. Die Sattlerei Stichfein hält sich das Recht einer Anzahlung vor. Mit der Auftragsbestätigung (siehe Punkt III.1.1) werden 30% der Auftragssumme als Anzahlung auf die Gesamtauftragssumme (netto) fällig. Die Sattlerei Stichfein stellt dem Kunden gegenüber hierzu eine gesonderte Rechnung.

3.4. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Sattlerei Stichfein (nachfolgend: Vorbehaltsware).

3.5. Ist der Kunde Unternehmer, gilt daneben folgendes:

– Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von Sattlerei Stichfein bis zur Erfüllung sämtlicher Sattlerei Stichfeins gegen den Kunden zustehender Ansprüche, auch wenn die einzelne Ware bezahlt worden ist.

– Der Unternehmerkunde ist befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb an Dritte weiter zu veräußern, wenn sichergestellt wird, dass die Zahlung an Sattlerei Stichfein erfolgt und dass das Eigentum auf den Dritten erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.

– Der Unternehmerkunde kann seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern, ohne dass hierdurch das vorbehaltene Eigentum auf den Dritten übergeht.

– Der Unternehmerkunde darf ohne Zustimmung von Sattlerei Stichfein, die Vorbehaltsware nicht verpfänden oder diese zur Sicherung übereignen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Unternehmerkunden erfolgt ausschließlich im Namen und im Interesse von Sattlerei Stichfein. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Unternehmerkunde Sattlerei Stichfein unverzüglich zu benachrichtigen.

– Der Unternehmerkunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware einschließlich aller Nebenrechten bereits jetzt in voller Höhe im Voraus sicherungshalber an Sattlerei Stichfein ab, die diese Abtretung annimmt. Bis auf Widerruf und solange sich der Unternehmerkunde nicht in Verzug befindet, ist der Unternehmerkunde berechtigt, die Sattlerei Stichfeins abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen; er ist jedoch nicht berechtigt, über sie in anderer Weise, z. B. durch Abtretung, zu verfügen.

– Auf Verlangen von Sattlerei Stichfein hat der Unternehmerkunde die Forderungsabtretung dem betreffenden Abnehmer bekannt zu machen und Sattlerei Stichfein die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Unterlagen, z. B. Rechnungen, auszuhändigen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Sattlerei Stichfein wird die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden nach Wahl von Sattlerei Stichfein freigeben, soweit deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

4. Gewährleistung

4.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Rechte aus einer etwaigen Garantie werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt.

4.2. Ist der Kunde Unternehmer entscheidet Sattlerei Stichfein über die Art der Nacherfüllung und es gilt zusätzlich §377 HGB; im Fall der Ersatzlieferung sind die Kosten des Ausbaus der mangelhaften Sache und die Kosten des Einbaus der mangelfreien Ersatzsache vom Nacherfüllungsanspruch nicht erfasst.

4.3. Mängelansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, verjähren in einem Jahr ab Lieferung.

5. Haftung
Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Das gilt nicht soweit Sattlerei Stichfein nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z.B. Produkthaftungsgesetz), bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Pflichten, die Sattlerei Stichfein dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

IV. Allgemeine Arbeits- und Montagebedingungen

1. Geltungsbereich/Verweis
Es gelten die Regelungen unter III dieser AGB entsprechend, wenn nachfolgend keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Bedingungen gelten nicht, wenn Arbeiten im Rahmen von Mängelansprüchen des Vertragspartners ausgeführt werden.

2. Kosten

2.1 Wird der voraussichtliche Preis der Leistungen nicht bei Vertragsschluss angegeben, kann der Kunde Kostengrenzen setzen.

2.2. Verbindliche Kostenvoranschläge werden durch die Sattlerei Stichfein nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Kunden erstellt.

2.3. Ein vom Kunden gewünschter Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er von Sattlerei Stichfein schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet wird. Für die zur Abgabe des Kostenvoranschlages erforderlichen Leistungen werden dem Vertragspartner berechnet, soweit die Arbeiten nicht durchgeführt wird oder sie bei der Durchführung der Arbeiten nicht verwertet werden können.

2.4. Ergibt sich während der Arbeiten, dass die zu erwartenden Kosten der Arbeiten die unverbindlich veranschlagten Kosten übersteigen und nicht in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum Zeitwert der zu bearbeitenden Sache stehen, wird Sattlerei Stichfein den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren. Gleiches gilt für Mängel, die Sattlerei Stichfein erst bei Gelegenheit der Arbeiten feststellen kann und die bislang nicht vom Umfang des Arbeitsauftrages umfasst waren.

2.5. Die Sache wird nach einem von Sattlerei Stichfein nicht zu vertretenden Abbruch einer Arbeit nur auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners gegen Erstattung der hierdurch entstehenden Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt.

2.6. Bei der Berechnung der Arbeit sind die Preise für verwendete Teile, Materialien und Sonderleistungen sowie die Preise für die Arbeitsleistungen, die Fahrt- und Transportkosten jeweils gesondert auszuweisen. Wird die Arbeit aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei nur Abweichungen im Leistungsumfang besonders aufzuführen sind.

3. Kündigung
Dem Kunden steht ein jederzeitiges Kündigungsrecht zu. Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat er die bis dahin ausgeführten Arbeiten und Kosten, einschließlich der Aufwendungen für bestellte und bereits beschaffte Materialien sowie den entgangenen Gewinn zu bezahlen, wenn und soweit die Kündigung nicht auf Umständen beruht, die die Sattlerei Stichfein zu vertreten hat. Nach der Kündigung stellt die Sattlerei Stichfein eine Rechnung und erstellt hierfür insbesondere auch eine nachvollziehbare Kostenaufstellung und sendet diese dem Kunden zum Ausgleich mit einer darin benannten Zahlungsfrist zu.

4. Zahlungen
Zahlungen sind nach Abnahme sofort und ohne Abzug fällig. Sattlerei Stichfein kann bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung verlangen (siehe III 3.3.).

5. Mitwirkungspflichten

5.1. Für Arbeiten die vor Ort beim Kunden durchzuführen sind, hat der Kunde die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ort der Arbeiten bzw. der Montage zu sorgen.

5.2. Für Arbeiten die vor Ort beim Kunden durchzuführen sind, ist der Kunde verpflichtet die erforderliche Energie einschließlich der erforderlichen Anschlüsse auf seine Kosten bereitzustellen. Er hat alle Materialien und Betriebsstoffe bereitzustellen und alle sonstigen Handlungen vorzunehmen, die zur Erprobung nötig sind.

5.3. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist Sattlerei Stichfein nach Setzung einer angemessenen Frist, berechtigt, aber nicht verpflichtet, an Stelle und auf Kosten des Kunden die Handlungen vorzunehmen.

5.4. Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.

6. Frist für die Ausführung der Arbeiten oder Montage

6.1. Die Angaben von Sattlerei Stichfein über Arbeits- oder Montagefristen beruhen auf Schätzungen und sind unverbindlich, es sei den es wurde etwas anderes vereinbart.

6.2. In Fällen nicht voraussehbarer und von der Sattlerei Stichfein nicht zu vertretener betrieblicher Behinderungen (z.B. Arbeitseinstellungen, Beschaffungsschwierigkeiten von Material, Lieferungs- oder Leistungsverzug von Zulieferanten) sowie bei behördlichen Eingriffen, höherer Gewalt und Arbeitskämpfen, verlängern sich auch verbindliche Fristen um diese Zeiten zzgl. angemessener Zeiträume für die Wiederaufnahme der Arbeiten.

7. Abnahme der Arbeit oder Montage, Übernahme durch den Kunden

7.1. Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

7.2. Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf von zwölf Werktagen seit Anzeige der Fertigstellung als erfolgt. Hat der Kunde die bearbeitete Sache ohne Abnahme in Benutzung genommen, gilt die Abnahme nach Ablauf von sechs Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt. Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel hat der Kunde in diesen Fällen spätestens bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten geltend zu machen.

8. Erweitertes Pfandrecht

8.1. Sattlerei Stichfein steht wegen ihrer Forderungen aus dem Werkvertrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Vertrages in ihren Besitz gelangten Arbeits- bzw. Montagegegenstand zu.

8.2. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Materiallieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

9. Gewährleistung
Der Kunde hat einen Mangel der Arbeiten oder Montage der Sattlerei Stichfein unverzüglich mitzuteilen. Hat der Kunde ohne Einwilligung von Sattlerei Stichfein Instandsetzungs- oder Montagearbeiten selbst ausgeführt oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung von Sattlerei Stichfein für diese Arbeiten. Das gleiche gilt, wenn auf Wunsch des Kunden der Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt.

10. Sonderbedingungen Termine zur Beurteilung und Anpassung von Reitsätteln (Satteltermin)
Kann der Kunde den Satteltermin nicht wahrnehmen, so ist der Termin spätestens 48 Stunden im Voraus bei Sattlerei Stichfein telefonisch und per elektronischer Nachricht zu stornieren. Ist der Zeitpunkt der Absage kürzer als 48 Stunden vor dem Termin, so stellt Sattlerei Stichfein dem Kunden eine Arbeitsstunde in Rechnung. Findet keine Absage statt, aber der Termin wird dennoch nicht wahrgenommen, so stellt Sattlerei Stichfein dem Kunden eine Arbeitsstunde und die entstandenen Fahrtkosten in Rechnung. Die jeweils aktuellen Kosten sind transparent auf https://dein-reitsportsattler.de/ aufgeführt.

V. Schlussbestimmungen

1. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Kunden unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. In diesem Zusammenhang ist Sattlerei Stichfein gesetzlich verpflichtet, auf unsere E-Mail-Adresse hinzuweisen. Diese lautet: info@sattlerei-stichfein.de

Sattlerei Stichfein ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

2. Nach Entstehen einer Streitigkeit zwischen der Sattlerei Stichfein und einem Verbraucher-Kunden, die nicht durch Verhandlungen mit dem Verbraucher-Kunden, zum Beispiel im Rahmen unseres Kundenbeschwerdesystems beigelegt werden konnte, können Verbraucher-Kunden grundsätzlich die für allgemeine Verbraucherprobleme zuständige Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V. kontaktieren.

KONTAKT:

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8
77694 Kehl am Rhein

mail@verbraucher-schlichter.de
Telefon: 07851 / 795 79 40
Fax: 07851 / 795 79 41

3. Die Sattlerei Stichfein hat sich keinem Verhaltenskodex unterworfen.

4. Gegenüber Unternehmern wird als Gerichtsstand der Sitz von Sattlerei Stichfein vereinbart.

5. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Diese Rechtswahlvereinbarung führt gemäß Art. 6 Abs. 2 der Verordnung Nr. 593/2008 („Rom-I“) nicht dazu, dass einem Verbraucher der Schutz entzogen wird, den ihm das zwingende Verbraucherrechts des Staates gewährt, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern die Sattlerei Stichfein ihre berufliche oder gewerbliche Tätigkeit in diesem Staat ausübt, oder eine solche Tätigkeit auf irgend einer Weise auf diesen Staat oder auf mehrere Staaten, einschließlich dieses Staates, ausrichtet und der Vertrag in den Bereich dieser Tätigkeit fällt.